Wenn ein Flug verspätet startet oder sogar gestrichen wird, hat der Fluggast Anspruch auf eine Entschädigung. Im Fall eines Streiks versuchen die Fluggesellschaften, die Zahlung zu vermeiden und geben außergewöhnliche Umstände an. Doch in vielen Fällen hat der Passagier auch bei einem Flugstreik das Recht auf eine Abfindung.
Diese Rechte hat der Fluggast
Das oberste Gericht der EU hat entschieden, dass Passagiere auch im Fall eines Streiks Anrecht auf eine Entschädigung haben – nämlich zum Beispiel dann, wenn der Flug gestrichen wurde, weil das Kabinenpersonal streikt.
Die EU hat die Rechte von Fluggästen recht klar geregelt, ebenso wie die Höhe der Entschädigung, die bei einem Flugstreik zu zahlen ist. Generell haben Passagiere die Möglichkeit, bei Flügen bis zu 1.500km bis zu 250€ einzufordern, wenn die Verbindung gestrichen wurde oder die Reise stark verspätet angetreten wurden. Bei Langstreckenflügen fällt die Entschädigung höher aus – bis zu 600€.
Die Ausnahme: wenn der Fluggast mindestens zwei Wochen vor Reiseantritt informiert wurde oder außergewöhnliche Umstände vorliegen. Laut der EU-Rechtsprechung ist das dann der Fall, wenn sich die Umstände “auch unter Ergreifung aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen”.
Ein Beispiel: Die Fluggesellschaft Eurowings hatte angegeben, eben diese “zumutbaren Maßnahmen” ergriffen zu haben, um so die Effekte des Flugstreiks zu begrenzen. Allerdings hatte die Muttergesellschaft zum Streik aufgerufen – daher entschied das europäische Gericht, dass der Streik im Tochterunternehmen durchaus vorhersehbar war.

Weiter wurde zur Kenntnis gegeben, dass eine Fluggesellschaft nicht behaupten könne, sie hätte keinen Einfluss auf die Situation. Mit einer entsprechenden Vorbereitung könnten die Folgen des Streiks im großen Maße abgefangen werden.
Eurowings teilte daraufhin mit, die Begründung des Urteils im Detail zu analysieren. Laut Aussage des Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) stellt das Urteil nicht klar, dass ein Streik unter keinen Umständen ein außergewöhnlicher Umstand sein kann. Der Verband forderte eine dementsprechende Änderung der Fluggastrechte- Verordnung.
Zahlreiche Politiker der Grünen und Linken begrüßten die Gerichtsentscheidung, kritisieren allerdings gleichzeitig, dass es überhaupt zu einem Rechtsstreit kommen musste. Die Fluggesellschaften würden in vielen Fällen das geltende Recht nicht umsetzen, hieß es. Die Politiker sehen in dem Urteil auch eine Stärkung der Arbeitnehmer, die aufgrund dessen bei einem Flugstreik ihren Forderungen sehr viel mehr Druck verleihen können.
Bereits vorher gab es ein ähnliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Auch hier hieß es, eine Airline könne einen Flugstreik, der sich an geltendes Recht hält, nicht als einen außergewöhnlichen Umstand bezeichnen. Wenn es in diesem Streik nämlich darum geht, Gehaltserhöhungen oder bessere Arbeitszeiten zu erlangen, ist dies gemäß des Urteils “ein Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des Unternehmens”. Größere Auswirkungen des Streiks – wie Flugstornierungen – könnten also mit vorbereitenden Maßnahmen weitgehend vermieden werden.
So erhalten Sie Ihre Entschädigung bei Flugstreik
Eine Entschädigung bei einer Fluggesellschaft selbst einzufordern, kann ein langwieriger Prozess sein. In vielen Fällen erhält der Fluggast keine Antwort bzw. erst nach mehrmaligen Nachfragen. Einfacher, nervensparender und erfolgversprechender ist es, sich online von Experten im Flugrecht beraten zu lassen. Sie geben ganz einfach Ihre Daten ein und schildern den Fall – der Rest wird von Anwälten erledigt und Sie zahlen im Erfolgsfall einen Prozentsatz der Entschädigung.