Schneeräumen aber richtig, sonst wird es irre teuer!

Winterzeit heißt Schneeräumpflicht, ansonsten können bis zu 50.000 Euro Bußgeld durch die Gemeinde in deinem Bundesland drohen. Das unterlassene Schneeschippen ist kein Schwerverbrechen, doch solltest du die Pflicht allein schon wegen deinem Geldbeutel strikt wie des Königs Knappe einhalten!

Was bedeutet Schneeräumpflicht?

Die Schneeräumpflicht ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Das Schneeschippen ist quasi deine Bürgerpflicht im Winter, auch wenn es eine ungeliebte Aufgabe ist. Werktags zwischen sechs und sieben wird nicht im Bett geblieben, sondern fleißig der Schneeschieber geschwungen. In der Zeit von Montag bis Freitag musst du den Schnee vor deiner Haustüre oder Mietwohnung von 7 Uhr bis 20 Uhr schippen. Am Wochenende und an Feiertagen darfst du gnädigerweise maximal zwei Stunden später, also um 9 Uhr mit dem Schneeräumen beginnen. Empfehlenswert ist das Schneeschippen am Weekend ab 8:30 Uhr und hier gilt wie in der Woche eine Schneeräumpflicht bis 20 Uhr!

Richtig Schneeräumen

Der Gesetzgeber hat Vorgaben für die Schneeräumpflicht erlassen, die für Mieter wie Hausbesitzer gilt. Auf Bürgersteigen muss der Schnee auf eine Breite von 1,00 bis 1,50 Meter entfernt werden, so dass zwei Personen nebeneinander den Weg passieren können. Privatwege, wie der Weg zu deiner Haustür oder Garage müssen auf 50 Zentimeter schneefrei gehalten werden.

Einmal Schneeschippen?

Schneeräumpflicht

Einmal am Tag Schneeschippen ist zu wenig, sobald Frau Holle ihre Schneekissen ausgeschüttelt hat, also kein Schnee mehr fällt, musst du den Bürgersteig, Privatwege und Parkplatz vom Schnee befreien. Bist du Mieter, wird der Winterdienst im Mietvertrag geregelt. Ich muss zum Beispiel einmal in der Woche den Schnee räumen, wie jede Mietpartei im Haus.

Schneeräumen und streuen

Das Streuen der vom Schnee befreiten Wege gehört zu deiner Schneeräumpflicht dazu, hier sind Sand, Asche und Splitt erlaubt. Nach einer Schneeräumaktion musst du die Wege mit besagten Streumitteln versehen, kommst du dieser Pflicht nach, könnte ein Fußgänger ausrutschen, sich verletzen und dich auf Schmerzensgeld verklagen!

Bußgelder bei Pflichtverletzung

Je nachdem in welchen Bundesland du lebst, fällt das Bußgeld unterschiedlich aus, falls du die Schneeräumpflicht unterlassen hast. In Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Nordhein-Westfalen wird diese Pflichtverletzung nicht geahndet. Mit einer Geldbuße muss du in Bayern, Berlin, Hessen und Bremen rechnen.

Wenn du in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Saarland sind es bis zu 500 Euro, in Schleswig-Holstein drohen dir 511 Euro. Das Land Mecklenburg-Vorpommern kassiert bis zu 1.300 Euro, in Brandenburg sind es maximal 2.500 Euro und Hamburg schlägt mit bis zu 50.000 Euro bei dir ins Kontor. Die Höhe der Bußgelder sind im Bußgeldkatalog festgeschrieben.

Betrachte die lästige Schneeräumpflicht als eine Fitnessübung, dann fällt dir das Schnee schippen leichter und kannst dir nach der Arbeit einen heißen Tee mit Spekulatius oder Restaurantbesuch mit deiner Freundin gönnen.

Schneeräumen auf die schnelle Art

Andreas Krämer

Andreas ist seit über einem Jahrzehnt mit einem Schreibbüro selbstständig und seit Juli 2015 nebenberuflicher Zumba® Fitness Trainer. Seine Leidenschaft ist das Tanzen, Sport, Fitness & das Schreiben.

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