Jeder, der regelmäßig im Internet einkauft, wird früher oder später in der folgenden Situation gewesen sein: Mit den Waren bzw. Dienstleistungen im virtuellen Einkaufswagen geht es zum Kassenbereich, wo verschiedene Zahlungsmethoden offenbart werden – und genau hier kommt nicht selten Frustration auf. Für einige Methoden wie Sofortüberweisung oder PayPal werden vom Online-Händler zusätzliche Gebühren erhoben. Warum ist dies der Fall und ist es überhaupt rechtens? Muss der Käufer sich den Gebühren beugen oder gibt es alternative Handlungsmöglichkeiten? Wir gehen diesen Angelegenheiten auf den Grund.
Extra-Gebühren bei Sofortüberweisung und PayPal sind erlaubt
Klären wir zunächst einmal die rechtliche Frage. Offiziell ist es Online-Händlern erlaubt, zusätzliche Gebühren für die Nutzung von Zahlungsdienstleistern wie Sofortüberweisung und PayPal zu erheben. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2021 hervor.
Laut § 270a BGB ist es zwar verboten, ein Entgelt für die eigentliche Überweisung oder für eine Lastschrift zu erheben, doch können Gebühren für zusätzliche Leistungen eingefordert werden. Im Falle von Sofortüberweisung und PayPal wäre darunter beispielsweise die Bonitätsprüfung des Kunden zu verstehen, die vom Zahlungsdienstleister übernommen wird. Der Online-Händler kann folglich die Kosten für die Nutzung eines Drittanbieters auf den Kunden umlegen.

Handhabung in den verschiedenen Branchen
Wenn man sich im Internet umschaut, ist keinesfalls ein einschlägiges Muster zu beobachten, wenn es um Gebühren bei Zahlungsmethoden geht. Manche Online-Händler bieten PayPal und Sofortüberweisung als Optionen an, ohne dafür Gebühren zu erheben, bei anderen ist dies sehr wohl der Fall.
Die Unterhaltungsbranche ist dabei ein gutes Beispiel, da sie stark von innovativen und modernen Ansätzen abhängig ist. Digitalität und Flexibilität gehören dabei zu den wichtigsten Kriterien der User, wenn es um die Wahl des richtigen Anbieters geht. Im Falle von Zahlungsoptionen ist das iGaming hervorzuheben. In virtuellen Spielbanken geht es schließlich nicht nur um Einzahlungen, die sicher getätigt werden wollen. Auch Transaktionen in die andere Richtung sind essenziell und Nutzer fordern Online Casinos mit schneller Auszahlung. Bei renommierten Plattformen ist nicht nur dieser Aspekt gegeben, auch zusätzliche Gebühren für Zahlungsvorgänge fallen in der Regel nicht an.
Etwas anders sieht es bei der Flugbuchung aus. Während Sie dort immer kostenfrei mit Kreditkarte bezahlen können, erheben viele Reiseportale zusätzliche Gebühren auf andere Zahlungsoptionen wie Sofortüberweisung und PayPal.
Bei Online-Shops, wo Sie Kleidung, Schmuck oder Ähnliches erwerben können, wird dies ganz individuell gehandhabt. Manchmal werden Sie auf zusätzliche Kosten an der Kasse stoßen, andere Anbieter verzichten vollständig darauf, beziehungsweise legen sie auf sich selbst um.
Der Grund, warum manche Online-Unternehmen Gebühren erheben und andere nicht, ist häufig gut nachvollziehbar. Wenn Händler auf Zahlungsdienstleister wie Sofortüberweisung oder PayPal zurückgreifen, entstehen dafür Kosten. Durch die aktuelle Rechtslage steht es den Händlern frei, diese auf die Kunden umzulegen. Gerade für kleinere Unternehmen oder bei Produkten und Dienstleistungen, bei denen die Gewinnspanne nicht sehr hoch ist, kann dies eine gute Entlastung für den Händler darstellen. Größere Unternehmen, welche die Gebühren gut verkraften können, tragen die Kosten selbst. Sie setzen auf eine hohe Benutzerfreundlichkeit in der Hoffnung, auf diese Weise Kunden gewinnen zu können.
Eine kostenfreie Methode muss vorhanden sein
Die Tatsache, dass Online-Händler die Möglichkeit haben, die Kosten für Zahlungsdienstleister an den Kunden weiterzutragen, gibt ihnen ein hohes Maß an Flexibilität. Doch auch der Kunde selbst hat immer die Möglichkeit, auf eine kostenfreie Option zurückzugreifen. Es ist nämlich gesetzlich vorgeschrieben, dass Online-Händler immer mindestens eine Zahlungsmethode anbieten müssen, die mit keinerlei Gebühren einhergeht. Dies ist in den meisten Fällen die Zahlung per EC- oder Kreditkarte. Auch der SEPA-Lastschrifteinzug wird in der Regel als kostenfreie Methode angeboten.
Sind die Optionen Banküberweisung, SEPA, Kredit- oder Debitkarte in der Auswahl der Zahlungsmethoden vorhanden, müssen diese sogar frei von Gebühren sein. Schließlich ist es nicht erlaubt, zusätzliche Kosten für die bloße Nutzung von Überweisungen oder Lastschriften zu erheben. Dies kommt nur infrage, wenn Drittanbieter wie eWallets oder Dienstleister für Online-Überweisungen genutzt werden.
Darüber hinaus liegt es in der Pflicht des Online-Händlers, transparent über die zusätzlichen Kosten aufzuklären, die mit der Verwendung bestimmter Zahlungsmethoden einhergehen. Ein entsprechender Hinweis sollte bereits am Anfang der Bestellung erfolgen.