Nach einem Vorschlag der EU-Kommission sollen digitale Fingerabdrücke im Personalausweis vor dem Hintergrund der Terrorabwehr zur Pflicht werden. Wir alle werden also gegenüber dem Staat noch transparenter!
Die Fingerabdrücke sollen es kriminellen und terroristischen Naturen erschweren Ausweise zu fälschen. Ein richtiger Schritt, doch auf Kosten der Privatsphäre von uns unschuldigen Bürgern. Am Artikelende erfährst du in einem Video alles Wichtige zum neuen Personalausweis.
Verbesserung der Terrorabwehr
Der Grund für die verpflichtende Einführung von Fingerabdrücken im Personalausweis ist eine Verbesserung der Terrorabwehr in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten.
Die Fälschungssicherheit soll neben der Aufnahme der Digital-Fingerabdrücke mit zusätzlichen Biometriedaten weiter verstärkt werden, schrieb die Tageszeitung „Die Welt“ am Montag.
Welche weiteren biometrische Daten es sind, die der „Perso“ künftig enthalten soll, darüber gab die EU-Kommission keine Auskunft.
Die geplanten Sicherheitsmaßnahmen sollen die Möglichkeiten der Kriminellen und Terroristen einschränken, überhaupt Anschläge und andere unlautere Dinge durchführen zu können. Angeblich kommen sie dadurch auch schwerer an Geld, Waffen, Sprengstoffe und gefälschte Papiere heran.
Der auf erhöhte Sicherheit getrimmte Personalausweis soll außerdem verhindern, dass finstere Gesellen die Grenzen unbemerkt passieren können. Zumindest dort, wo die Grenzen kontrolliert werden.
Neue Personalausweis-Regeln in allen EU-Staaten
Digitale Fingerabdrücke und die weiteren Biometriedaten sollen in jedem einzelnen Staat der Europäischen Union verpflichtend gelten. Bei uns in Deutschland muss der neue Personalausweis verpflichtend ein biometrisches Gesichtsbild beinhalten.
Auf dem RFID-Chip darfst du freiwillig zwei digitale Fingerabdrücke speichern und ist bislang keine Pflicht. Die biometrischen Daten dürfen von der Polizei, Steuerfahndung, Zoll, Personalausweisbehörden und andere Staatsstellen ausgelesen werden.
Zur Auslesung nutzen sie ein spezielles und zertifiziertes Lesegerät. Nach Eingabe der Card Access Number (CAN) können die Ausweisdaten gelesen werden.
Das Bundeskriminalamt, Verfassungsschutz, der Geheimdienst BND und der MAD (Militärische Abschirmdienst) dürfen mit Erlaubnis der Meldeämter auf das Personalausweisregister zugreifen.
Übrigens muss der elektronische Reisepass seit 11 Jahren verpflichtend zwei Fingerabdrücke des Ausweisinhabers enthalten. Dies ist nach einem EuGH-Urteil aus dem Jahr 2012 rechtens!
Transparente Bürger
Seit Jahren werden wir Bürger gegenüber staatlichen Stellen immer transparenter und die Überwachung gewinnt an Schärfe. Alles vor dem Hintergrund der stets vorherrschenden Terrorgefahr und einer damit verbundenen Verstärkung der Sicherheit. Der Einsatz von RFID-Chips wird kritisch gesehen, weil damit auch exakte Bewegungsprofile erstellt werden können.
Vor allem in Großstädten gelten verschärfte Sicherheitsbestimmungen. Doch auch in kleineren Orten spielt die Sicherheit eine verstärkte Rolle – besonders wenn Veranstaltungen stattfinden.