Vielfahrer aufgepasst: Gericht erlaubt Dashcam als Beweismittel

Das könnte viele Menschen vor ungerechten Entscheidungen bewahren! In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Rowdys unter den Verkehrsteilnehmern die rote Karte gezeigt und erlaubt Videoaufnahmen einer Dashcam als Beweismittel vor Gericht.

Bisher waren Dashcams bei gerichtlichen verkehrsrechtlichen Streitigkeiten als Beweis nicht erlaubt, wovon vor allem Verkehrsrüpel profitierten.

Was bedeutet das Dashcam-Urteil für dich?

Die Grundlage für das BGH-Urteil war ein Fall, bei dem ein Auto bei Rot über die Ampel donnerte und von der Dashcam eines anderen Autofahrers aufgezeichnet wurde.

Der Ampelsünder kassierte vom Amtsgericht Reutlingen eine satte Geldbuße von 200 Euro und bekam ein einmonatiges Fahrverbot aufgebrummt.

Der betroffene Fahrer setzte sich gegen das Urteil zur Wehr und verwies hierbei auf das Bundesdatenschutzgesetz. Nach diesem Gesetz sind „Dashcam“-Aufnahmen nicht als Beweismittel vor Gericht zugelassen.

Die Richter am Oberlandesgericht waren nicht seiner Ansicht und ihre Entscheidung wurde mit dem jetzigen BGH-Urteil gestärkt, berichtet „Der Stern“ online. Wie das BGH am Dienstag dieser Woche urteilte, dürfen Dashcams bei Verkehrsunfällen als Beweismittel verwertet werden.

Gegen das Datenschutzgesetz würden Videoaufnahmen einer Dashcam zwar verstoßen, doch weil Unfallbeteiligte ja ihre Daten angeben müssen, hätte dies eine eher nachrangige Bedeutung.

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Bundesdatenschutzgesetz und Dashcam

Im Bundesdatenschutzgesetz ist kein Beweisverwertungsverbot bezüglich Straf-, und Bußgeldverfahren beschrieben.

Es spiele daher keinerlei Rolle, ob die Dashcam rechtmäßig oder unrechtmäßig eingesetzt wurde. Generell darf sogar ein Einbrecher, also ein Krimineller, als Zeuge vor Gericht aussagen!

Hot Girls on Dashcam:

https://www.youtube.com/watch?v=1e4JljAmM2s

In der Praxis werden es Verkehrssünder in Zukunft schwieriger haben, weil sie sich bei einem Unfall nicht mehr auf das Bundesdatenschutzgesetz berufen können. Jedoch werden Dashcam-Aufnahmen mit dem BGH-Urteil nicht legal, weil die Kamera ja auch unbeteiligte Personen und Fahrzeuge aufnimmt.

Hier verbietet das besagte Gesetz die grundlose Überwachung im öffentlichen Raum und darin eingeschlossen sind auch Smartphone-Aufnahmen.

Dashcam-Aufnahmen aus Deutschland:

https://www.youtube.com/watch?v=4S584bZntf0

Wir können dir die Dome G30B Dashcam für dein Auto sehr empfehlen. Eine solche Kamera an Bord zu haben ist nicht verboten. Die Veröffentlichung von Dashcam-Videos im World Wide Web ist streng genommen ebenfalls untersagt. Die Videoaufnahmen zählen dennoch weltweit Millionen Fans und erfreuen sich einer steigenden Beliebtheit auf Youtube.

Andreas Krämer

Andreas ist seit über einem Jahrzehnt mit einem Schreibbüro selbstständig und seit Juli 2015 nebenberuflicher Zumba® Fitness Trainer. Seine Leidenschaft ist das Tanzen, Sport, Fitness & das Schreiben.