In den ersten Tagen des neuen Jahres erlitt der Containerfrachter MSC Zoe der Schweizer Reederei MSC eine Havarie. Hierbei gingen 280 Container verloren, von denen 220 bereits geortet werden konnten.
Ein Teil der Container sind an die friesischen Inseln gespült worden. Die Frage steht jetzt im Raum, ob Finder das Strandgut behalten dürfen oder nicht. Das Video unten zeigt dir eine spannende Schatzsuche.
Was passierte mit der MSC Zoe?
Der Containerfrachter MSC Zoe befand sich Anfang Januar auf einer Fahrt nach Bremerhaven und hatte dabei 280 Container auf hoher See verloren. Zwei Container beinhalten toxische Fracht, einmal einer mit 250 Säcken voll giftiger Pulver-Peroxide. Ein paar Säcke landeten am Strand und brachen auf.
Bei dem zweiten Gefahrgut-Container handelt es sich um 1,4 Tonnen Lithium-Ionen-Akkus, die dem niederländischen Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft zufolge für die Umwelt keine direkte Gefahr darstellen.
Der Großteil der Container befindet sich auf der Schifffahrtsroute, die die MSC Zoe passierte. Der Schiffsverkehr kann den Behörden zufolge normal weiterlaufen, weil er durch die Container keine Behinderung erfahre. Dank Sonarschiffen und Flugzeugen konnten die Frachtcontainer geortet werden. Bis zu ihrer Bergung werden Monate vergehen.
Dürfen Finder Containerfracht behalten?
Seit 1990 wird auf Strandgut das normale Fundrecht des BGB angewendet, da es sich bei diesen Dingen um eine Fundsache handelt. Als Fundsache werden verlorene Sachen bezeichnet, doch im Fall der Container der MSC Zoe sind sie nicht besitzerlos.
Die Reederei MSC bleibt weiterhin Eigentümerin der Fracht, außer das Unternehmen verzichtet auf seinen Besitz. Die Container gelten als Sache, die zwar vom Schiff fiel, allerdings nicht sofort zu einem Verzicht an dem Eigentum führt.
Als Finder gehst du Pflichten ein, so musst du dem Eigentümer umgehend über deinen Fund informieren. Wenn du die Waren aus dem angespülten Container behalten solltest, machst du dich nach dem Strafgesetzbuch mit einer Unterschlagung strafbar.
Wann wird eine Fundsache zum Eigentum?
Eine Fundsache im Wert von weniger als 10 Euro wird nach sechs Monaten zum Eigentum. Sind es über 10 Euro, musst du dich ein halbes Jahr nach Meldung bei der Behörde melden. Sollte dann niemand Eigentumsrechte angemeldet haben, gehört die Fundsache dir.
Dann handelt es sich jedoch um eine ungerechtfertigte Bereicherung. Erst wenn drei Jahre vorbei sind, musst du die Fundsache zurückgeben oder einen Wertersatz an den wahren Eigentümer leisten. Aber nur wenn der Eigentümer sich meldet!
Luxusgüter musst du generell nicht ersetzen, wenn du sie dir nie hättest kaufen können und somit könnte eventuell etwa eine am Strand angespülte goldene Rolex dein Eigentum werden.