EU-Führerschein: Diese neuen Regelungen betreffen dich

Der EU-Führerschein ist seit 2013 verfügbar, löste den „alte Lappen“ ab und muss einer aktuellen Neuregelung zufolge ab sofort zwingend umgetauscht werden, was mit geringen Kosten verbunden ist.

Du hast je nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum bis zum Jahr 2033 Zeit deinen Führerschein gegen einen EU-Führerschein einzutauschen, der dann für 15 Jahre gültig ist und nach Ablauf dieser Zeit wieder erneuert werden muss.

Welche Fristen und Regelungen ab sofort gelten, erfährst du hier und am Artikelende wartet ein informatives Video zu dem Thema auf dich.

Welche Regelungen gelten für alte Führerscheine?

Der bekannte Lappen verliert in den nächsten 15 Jahren seine Gültigkeit und muss gegen den neuen EU-Führerschein eingetauscht werden. Die Form des EU-Führerscheins entspricht der Größe einer EC-Karte, knickt nicht und passt gut in deine Hosentasche oder Geldbörse.

Alle Führerscheine, die du besitzt müssen den Vorschriften zufolge umgetauscht worden, ansonsten fährst du ohne gültige Papiere und dies kann teuer werden. Nach den bisherigen Plänen der Bundesregierung sollte der Führerscheintausch gestaffelt erfolgen.

Jedoch hat die Politik wie auch einst beim Glasfaserausbau geschlafen, weshalb kein explizites Datum festgelegt wurde und daher ist 2033 die letzte Möglichkeit zum Umtausch. Ursprünglich sollte 2028 die letzte Umtauschfrist sein!

Entlastung der KFZ-Zulassungsstellen

Das Ziel der Neuregelung im Rahmen des Umtauschs alter Lappen in EU-Führerscheine hat die Entlastung der KFZ-Zulassungsstellen im Fokus, die ja bisweilen extrem überlastet sind und für Antragsteller eine Geduldsprobe bedeuten.

Von der Umtauschfrist nicht betroffen bist du, wenn du vor dem Jahr 1953 geboren bist und kannst dich zurücklehnen. Die beliebten grauen Führerscheine, die seit fast 60 Jahren ausgestellt werden und jene rosa Exemplare, die 1986 eingeführt wurden, müssen durch den EU-Führerschein ersetzt werden!

Bei Fachleuten bestehen zwei Lager, Befürworter und Gegner der Erneuerungspflicht sind unterschiedlicher Meinung. Befürworter verweisen auf die leichte Fälschbarkeit alter Führerscheine via Farbkopierer und der EU-Führerschein würde dies wegen eines Passfotos verhindern. Gegner empfinden die Erneuerungspflicht als zu bürokratisch.

Was gilt es beim Umtausch zu beachten?

Wenn der Führerschein umgeschrieben und in einen EU-Führerschein umgetauscht wird, spielt die Führerscheinklasse eine wichtige Rolle. Wer einen Führerschein der Klasse 3 sein Eigen nennt, darf mit dem neuen Lappen alle Fahrzeuge steuern, die der Führerscheinklasse B, BE, C1 und C1E entsprechen.

Ist dein Führerschein der Klasse 3 vor April 1980 ausgestellt worden, darfst du sogar mit der Klasse A1 punkten und eine 125er fahren!

Für den Umtausch benötigst du ein aktuelles biometrisches Passfoto, Reisepass oder Personalausweis und deinen alten Führerschein. Bei einem Lappen vor 1999 musst du die Karteikartenabschrift deiner Führerscheinstelle vorlegen.

Kosten

Alle EU-Führerscheine, deren Ausstellung nach dem 19. Januar 2013 erfolgte, gilt es nach 15 Jahren Fristablauf ihn gegen den neuen Führerschein auszutauschen. Bei der Neuausstellung musst du weder eine neue Prüfung ablegen, noch eine Untersuchung befürchten. Hast du einen LKW-Führerschein, muss er alle fünf Jahre umgetauscht werden und hier ist eine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben.

Die Kosten für den Umtausch liegen bei rund 35 Euro und zwar unabhängig von der Führerscheinklasse.

Video zum Thema EU-Führerschein:

Andreas Krämer

Andreas ist seit über einem Jahrzehnt mit einem Schreibbüro selbstständig und seit Juli 2015 nebenberuflicher Zumba® Fitness Trainer. Seine Leidenschaft ist das Tanzen, Sport, Fitness & das Schreiben.