Das aktuelle Prinzip der Geschwindigkeitskontrollen an Straßen stuft der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes als enorm problematisch ein.
Das Urteil wird noch vor den Sommerferien 2019 erwartet und würde erst einmal für ein Großteil der Radargeräte das Ende bedeuten.
Im Video siehst du lustige Temposünder.
Fairness bei Bußgeldverfahren
Im Mittelpunkt des Saarländer Verfassungsgerichtshofs steht die Fairness von Bußgeldverfahren, die von den hohen Richtern angezweifelt werden. Wie die Verfassungsrichter feststellten, speichern die meisten der heute eingesetzten Radaranlagen die gemessenen Geschwindigkeiten nicht.
Eine Festlegung der Bußgelder auf Grundlage des erfassten Tempos könnte daher erst einmal keine Gültigkeit haben. Bundesweit wäre daher eine Umrüstung oder Austausch derartiger Messgeräte erforderlich, damit auch Resultate ermittelt werden, die ein Richter anerkennt.
Die Verfassungsrichter zweifeln die momentane Regelung bei Bußgeldverfahren an und bemängeln die geläufige Blitzertechnik. Ein erwischter Temposünder darf nach Ansicht der Richter die Messung prüfen unter Einbeziehung der Messdaten im Gerichtsverfahren. Da die Tempodaten allerdings nicht gespeichert werden, sind die Bußgelder ungültig.
Achtung: Abschnittskontrolle auf der B6 vorerst verboten!
Der bundesweit erste Streckenradar auf der B6 bei Laatzen wurde vom… https://t.co/HTbwL2LZIB
— Blitzer.de (@blitzer_de) 12. März 2019
Signalwirkung für ganz Deutschland
Das erwartete Urteil zugunsten der Autofahrer hätte nur Gültigkeit im Saarland, jedoch wäre dies ein deutliches Signal für Richter anderer Bundesländer. Jeder Bußgeldbescheid wäre nicht rechtskräftig und Temposünder müssten das festgesetzte Bußgeld erstmal nicht zahlen.
Das Landesverfassungsgericht vom Saarland verhandelte am 9. Mai 2019 über einen LKW-Fahrer, der mit seinem Fahrzeug in einer 30er-Zone 57 km/h gefahren war. Er wurde von einem anderen Gericht zu 100 Euro Geldbuße und einem Punkt in Flensburg verdonnert.
Der Laserscanner Jenoptik Traffistar S350 hatte seine Geschwindigkeitsübertretung gemessen, doch konnte sie nicht speichern. Bisherige Gerichte beriefen sich bei dem Fall auf standardisierte Messverfahren und sahen daher einen Tempoverstoß. Der Berufskraftfaher hat das Recht die Messdaten anzuzweifeln, jedoch kann dies nur schwer bewerkstelligt werden, weil der Betroffene ja keinen Zugriff auf die Rohmessdaten hat.
Achillesferse Blitzgeräte
Die Achillesferse sind die heutigen Blitzgeräte, die nach einer Freigabe durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) die Messdaten nicht speichern müssen, sondern liege in der Entscheidung des Herstellers.
Der Gesetzgeber könnte künftig Vorschriften erlassen, die Hersteller dazu verpflichten, die Geschwindigkeitsdaten in ihren Blitzgeräten zu speichern. Die Saarländer Verfassungsrichter wollen die Frage klären, ob Rohmessdaten für einen Beschuldigten in der Verteidigung nützlich seien.
Autofahrer werden Luftsprünge machen, da ihre Position mit hoher Wahrscheinlichkeit gestärkt wird und sie besser gegen Bußgeldbescheide vorgehen können.
Lustige Blitzerfotos
https://www.youtube.com/watch?v=5n7X4PstpFw