Veraltete Blitzer: Kannst du deshalb jetzt deine Stadt verklagen?

Ein neues Kapitel der Bananenrepublik Deutschland oder einfach eine technische Panne, die Raser bevorzugen kann? Der Reihe nach: Eine Bundesbehörde – mit dem bezaubernden Titel „Physikalisch-Technische Bundesanstalt“ (PTB) –  entschied sich, einen einzigen Punkt in den Vorschriften für Blitzanlagen zu ändern, die sich an zweispurigen Ampelkreuzungen befinden.

Bislang sollte der Abstand zwischen den Induktionsschleifen bei 1,20 Metern liegen. Jetzt muss das Abstand so groß sein. Eine kleine Feinheit, die aber gesetzlich gerade einen Domino Day auslösen kann.

Die Vorschriften betreffen die Aufbauanleitung von Blitzanlagen und mit der Anpassung sehen sich zahlreiche „Blitzer“ des Modells Traffipax TraffiPhot III von Jenoptik mit einem Verlust ihrer Zulassung konfrontiert.

Jetzt könnte auf Städte eine Klagewelle zurollen, weil viele die genannten Radarfallen abschalten mussten. Eine Klage einreichen können offenbar alle, die bei Rot über die Ampel gefahren sind und zu schnell unterwegs waren. Denn die Neuregelung gilt rückwirkend ab Januar 2017. Schau dir am Artikelende ein spannendes Video zum Thema Radarfallen an!

Riesen-Klagewelle im Anmarsch

Die Folge der minimalen Änderung in den Vorschriften der Aufbauanleitung für Blitzanlagen könnte eine gigantische Klagewelle tausender Autofahrer auslösen, denen seit Anfang 2017 ein Knöllchen ins Haus flatterte.

Die Kommunen sind dazu verpflichtet die Abstände nachzumessen und hier ist eventuell die Neuverlegung von sogenannten Messschleifen erforderlich, damit die Traffipax TraffiPhot III Blitzanlage wieder gültig und zugelassen ist. Wie der ADAC berichtet, seien 80 Kommunen betroffen.

Städte schalten Blitzer präventiv ab

Bundesweit sahen sich viele Städte nun dazu gezwungen ihre Blitzer des erwähnten Modells präventiv abzuschalten. Bestehende Verfahrensfälle könnten nach Möglichkeit eingestellt werden.

In ganz Deutschland sind Jenoptik zufolge 300 bis 400 Blitzanlagen des Typs Traffipax TraffiPhot III aufgestellt worden, wie das Unternehmen gegenüber BILD erklärte. Die Firma steht Städten wie Gemeinden und Kommunen bezüglich der Blitzer „unterstützend“ zur Seite.

Was kannst du als Autofahrer machen?

Wenn du einer der Pechvögel sein solltest, die von einer Traffipax TraffiPhot III Blitzanlage „geblitzdings“ wurdest, hast du die Option gegen das Verfahren der Kommune eine Klage einzureichen. Eine wichtige Rolle spielt es, ob dein Verfahren bereits beendet ist oder noch läuft.

Folgende Punkte sind zu beachten.

Abgeschlossene Verfahren:
Bei Fahrverbot oder über 250 Euro Geldbuße. Sind es weniger als 250 Euro, ist eine Klage und Wiederaufnahmeverfahren sinnlos.

Der Gerätetyp ist auf dem Bußgeldbescheid beschrieben, meist steht er unter dem Foto.

Bist du auf einer zweispurigen Fahrbahn geblitzt worden? Wenn ja, dann ist dein Verfahren klagefähig.

Solltest du alle Fragen mit einem klaren „Ja“ beantworten können, gehe zu dem Rechtsanwalt deines Vertrauens und lasse das Einreichen einer Klage checken. Achte hier auf die Einspruchsfristen.

Wenn die Geldbuße unter 250 Euro liegt, dann kann sich ein Gnadenverfahren rentieren, mit dem du Punkte in Flensburg löschen lassen kannst.

Video zum Thema Radarfallen:

Die Blitzer sind für Städte, Gemeinden und Kommunen zu einer wichtigen Einnahmequelle geworden. Je nach Ort können sich die Einnahmen auf einige Millionen Euro pro Jahr belaufen.

Andreas Krämer

Andreas ist seit über einem Jahrzehnt mit einem Schreibbüro selbstständig und seit Juli 2015 nebenberuflicher Zumba® Fitness Trainer. Seine Leidenschaft ist das Tanzen, Sport, Fitness & das Schreiben.

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