Abmahnwelle wegen DSGVO: Jetzt wird schon Schutz vor Anwälten gefordert

Quillt dein E-Mail-Postfach auch schon über? Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sorgt seit Wochen für Aufruhr in den Medien und lässt vor allem Webseitenbetreiber unruhig schlafen. Nach den DSGVO-Regelungen drohen bei Verstößen gegen dieses äußerst strenge Gesetz horrende Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro.

Bis HEUTE müssen alle, die in irgendeiner Weise eine Internetpräsenz betreiben, diese DSGVO-sicher gestalten! Gegen missbräuchliche Abmahnungen solle einer Forderung der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff zufolge die Politik mit einem entsprechenden Gesetz gegensteuern. Schau dir zum Thema auf jeden Fall das Video am Ende an!

Schreckgespenst DSGVO

Vor zwei Jahren trat die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bereits in Kraft und wird ab heute, 25. Mai 2018 angewendet. Zuständig für die Kontrolle der strengen Regeln sind die Landesdatenschutzbehörden, die Verstöße gegen die DSGVO mit ihren Mitteln ahnden können.

Im schlimmsten Fall können bis zu 20 Millionen Euro bzw. 4 Prozent vom Jahresumsatz als Bußgeld verhängt werden. Die Bußgelder sind nur das allerletzte Mittel und seien laut Voßhoff das letzte Glied in der Kette.

Wenn ein Punkt übersehen worden sei, dann würde erst eine Verwarnung ausgesprochen, was einem Betroffenen die Möglichkeit gibt den Fehler zu beheben. Bei der Anwendung der Maßnahmen gegen „DSGVO-Sünder“ gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unter Beachtung der Gesamtsituation.

Rechtliche Fragen nicht vollständig geklärt

Wie Voßhoff erklärte, könnten noch fünf bis sechs Jahre vergehen, bis alle Rechtsfragen bezüglich Umsetzung der DSGVO auf nationaler wie europäischer Ebene geklärt seien.

Der bürokratische Aufwand bezüglich der neuen Datenschutzregeln solle von der Politik nicht in den Mittelpunkt gestellt werden. Gegen Abmahnvereine, die die DSVGO unrechtmäßig nutzen, müsse die Politik handeln.

Die IT-Fachanwältin Nina Diercks berichtete Anfang dieser Woche, dass bei einem Verstoß gegen die neuen Datenschutzregeln das Abmahnrisiko nicht steigen würde. Das Hineinsteigern in Abmahnwellen könne sachlich nicht so recht begründet werden.

Keine Panik

Eine heillose Panik scheint tatsächlich unbegründet zu sein, weil selbst Fachanwälte sich in die hochkomplexe Materie der EU-Datenschutzgrundverordnung einlesen müssen.

Wer seinen Blog, Website, Onlineshop oder sonstige Internetpräsenz auf die DSGVO anpassen möchte, dem stehen hilfreiche Seiten wie E-Recht24.de  oder der Datenschutzerklärungs-Generator nach DSGVO  zur Verfügung.

Alle Unternehmer sind mit der „Aktivschaltung“ der scharfen Datenschutzregeln dazu verpflichtet, eine umfassende Dokumentation bezüglich der Datenverarbeitung einzuführen. Es muss nachvollziehbar sein, wie personenbezogene Daten in der Firma verarbeitet werden.

Die umfassende Datenschutz-Grundverordnung kannst du dir hier in allen Details anschauen und nachlesen. Die DSGVO-Kurzpapiere dienen als Orientierung und sind lesenswert.

DSVGO kurz erklärt:

Andreas Krämer

Andreas ist seit über einem Jahrzehnt mit einem Schreibbüro selbstständig und seit Juli 2015 nebenberuflicher Zumba® Fitness Trainer. Seine Leidenschaft ist das Tanzen, Sport, Fitness & das Schreiben.