Endlich grünes Licht für den Spaß auf 2 Rädern? In Deutschland werden E-Scooter, elektrische Tretroller und E-Skateboards vor dem Hintergrund der Mikromobilität bald für den Straßenverkehr zugelassen.
Die Hersteller verzeichnen schon heute eine Nachfrage nach ihren Elektro-Kleinstfahrzeugen und mit einer Straßenzulassung könnte ein Boom ausgelöst werden. Was E-Scooter alles können siehst du im Video unten.
Fakten zur geplanten Zulassung
Zur Zeit ist das Fahren von E-Scootern und E-Boards den aktuellen Gesetzen zufolge noch illegal. Niemand darf auf öffentlichen Straßen und Radwegen damit unterwegs sein. Eine eigene Fahrzeugklasse für diese Elektrokleinstfahrzeuge (EKF) fehlt bisher.
Momentan gelten die EKF als Kraftfahrzeuge, weil deren Höchstgeschwindigkeit bei mehr als 6 km/h liegt. Die geplante “Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr” (eKFV), soll dies jetzt überarbeiten und an die moderne Welt anpassen.
Die Verordnung schafft die gesetzlichen Grundlage, um Mikromobilität in unserem Land zu legalisieren. Alle Fragen zur Technik, Verkehrsregeln und dem Verkehrsraum sollen mit der Neuregelung beantwortet werden.
Elektro-Tretroller: Scheuer sieht Potenzial in E-Fahrzeugen https://t.co/4AGWBScg9K #ekf #ekfv #elektrokleinstfahrzeug pic.twitter.com/ewBUCBpYLa
— Electric Empire Bundesverband Elektrokleinstfz. (@empire_electric) February 27, 2019
Zulassungskriterien
Laut dem öffentlich abrufbaren Entwurf (mittlerweile entfernt) des eKFV müssen die elektrischen Fahrzeuge bestimmte Kriterien erfüllen, um auf der Straße zugelassen zu werden. Eure Maximalgeschwindigkeit darf ab dem 12 Lebensjahr bei nur 12 km/h liegen und ab dem 14. Lebensjahr dürfen es 20 Stundenkilometer sein. Die E-Kleinstfahrzeuge können stehend, mit Sitz und mit Lenkstange oder Haltestange gesteuert werden.
Die maximalen Abmessungen wurden ebenfalls festgelegt:
- Max. 70 Zentimeter breit
- Max. 1,40 Meter hoch
- Max. 2,00 Meter lang
- Max. 55 Kilogramm fahrerlos
Der Gesetzgeber hat offenbar ein Herz für all jene, die keinen Führerschein haben. Die Führerscheinpflicht und Helmpflicht wird demzufolge offenbar zurückgenommen. Für deinen E-Scooter muss du allerdings zwingend eine Versicherung abschließen.
Nutzung auf Straße erlaubt
In Zukunft werden E-Scooter wie Elektrofahrräder behandelt, weshalb du mit ihnen bald auch Radfahrstreifen und Radwege nutzen kannst. Ausnahmsweise ist sogar das Fahren auf der Straße erlaubt, aber auch nur für den Fall, dass z.B. der Radweg durch einen Lieferwagen blockiert sein sollte.
Leider fallen E-Boards, Mono Wheels, E-Rollschuhe, Elektro-Skateboards und Hoverboards nicht unter der Verordnung. Vielleicht kommt eine Ausnahmeregelung?
Die eKFV könnte nach Presseberichten bereits Ende Mai 2019 gelten, sollte der Bundesrat und die EU-Kommission mit ihrer Prüfung grünes Licht geben. Die Innenstädte, Ballungszentren und das Land könnten von der Neuregelung profitieren.
Wohnst du etwa in einem Dorf mit schlechten Busfahrzeiten in der Abendzeit, so könntest du künftig mit deinem E-Scooter zum Bahnhof fahren und auf den Bus verzichten. Vor allem auf Kurzstrecken bis 20 Kilometer erscheinen E-Scooter sinnvoll.