Die bayerische Polizei wird zu einem Geheimdienst nach dem Vorbild von Big Brother aufgerüstet und erhält umfassende Machtbefugnisse, wozu auch Durchsuchungen von „Cloud“-Inhalten zählen.
Auf Demonstrationen darf die Polizei Gesichtserkennung einsetzen, um verdächtige Personen schnell erkennen zu können. Dies alles wird in Bayern zur Realität, wenn das neue Polizeiaufgabengesetz (PAG) seine Gültigkeit erlangen sollte.
Neues Polizeiaufgabengesetz
Die CSU-Regierung brachte am 7. Februar 2018 ein Polizeiaufgabengesetz (PAG) in einer ersten Lesung in den Landtag eingebracht. Wenn das PAG in seiner aktuellen Form verabschiedet werden sollte, dann wäre dies das stärkste Polizeigesetz aller Bundesländer. Die Polizei würde umfassende Befugnisse, vergleichbar mit einem Geheimdienst erhalten und die Einschreithürden abgesenkt.
Präventive Befugnisse
Das Polizeiaufgabengesetz beinhaltet ausschließliche präventive Befugnisse für Bayerns Polizei und könnte sie in eine „gigantische Überwachungsbehörde“ verwandeln, wie der Strafverteidiger und Mitgründer des Republikanischen Anwaltsvereins Hartmut Wächtler in einem Radio-Interview sagte. Diese Überwachungsbehörde würde jedoch nur entstehen, wenn das PAG tatsächlich verabschiedet werden sollte.
Was darf Bayerns Polizei in Zukunft?
Nach dem neuen Gesetz dürfen Demonstrationen von der bayrischen Polizei gefilmt werden, selbst wenn nicht mit Straftaten gerechnet wird. Polizisten hätten mit dem PAG die Befugnis so genannte „Übersichtsaufnahmen“ zu erstellen, die sie bei Ordnungswidrigkeiten mit anderen Bilddateien abgleichen können.
Wie der Gesetzentwurf vorsieht, ist der Einsatz von „Systemen zur automatischen Erkennung und Auswertung von Mustern, bezogen auf Gegenstände und das Verhalten von Personen“ erlaubt. Die Personen-Identifizierung etwa mit Gesichtserkennung soll bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen gestattet sein.
Nicht verfassungsgemäß
Wie der Strafrechtsexperte Wächtler erklärte, sei dies „nicht verfassungsgemäß“, weil staatliche Videoaufnahmen bei Demonstrationen in das Grundrecht bezüglich Versammlungsfreiheit eingreifen würden. Videoaufnahmen könnten Menschen einschüchtern und davon abhalten zu demonstrieren.
Wenn eine Gefahrenlage bestehen sollte, darf die Polizei künftig vorsorglich und im Geheimen „auf informationstechnische Systeme zugreifen, um Zugangsdaten und gespeicherte Daten zu erheben“. Diese Befugnis sei auch für Daten in der Cloud gültig. Bei Gefahr im Verzug dürfen Daten gelöscht oder geändert werden.
Eingriff in Kommunikationswege und DNA-Analysen
Ein Eingriff in die Kommunikation ist ebenfalls erlaubt, hierbei darf die Polizei Kommunikationswege technisch unterbrechen oder vermeiden. Verdeckte Ermittlungen und erweiterte DNA-Analysen sollen ebenfalls erlaubt sein. Für Gefährder würden ohne richterlichen Vorbehalt Aufenthaltsverbote gelten.
Granaten erlaubt
Bei bestimmten Lagen hat die Polizei die Erlaubnis explosive Mittel wie zum Beispiel Handgranaten einzusetzen, schreibt Netzpolitik.org. Laut Wächtler werde sich die Polizei mit den zahlreichen Änderungen durch das PAG in ihren Charakter und Machtbefugnissen so verändern, wie man sie seit 1945 nicht mehr gesehen habe.
Der geplante Umbau der bayerischen Polizei zu einem Überwachungssystem mit umfassenden Befugnissen ist eine bedenkliche Entwicklung. Bayerns Polizei wird die neuen Möglichkeiten zum Glück nur erhalten, wenn das PAG in seiner jetzigen Form verabschiedet werden sollte. Überwacht werden soll die Arbeit der Polizei von einem Kontrollgremium.
Generell erinnert die Entwicklung an die nachdenklichen Filme „1984“, „Equilibrium“ oder „Minority Report“ in denen die Überwachung der Bevölkerung eine wichtige Rolle gespielt hatte. Ein Polizeistaat wünscht sich niemand, doch bei der heutigen Gefahrenlage scheint dies nicht aufzuhalten zu sein. Wir sind gegenüber dem Staat mittlerweile durchsichtig und eine Erhöhung der Transparenz des „Gläsernen Bürgers“ ist nur noch eine Frage der Zeit.