Elf Jahre ist es nun her, dass Deutschland ein großes Turnier austragen durfte. Damals im Jahr 2006 fand die Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland statt und sorgte für Aufbruchstimmung in einer Fußball-Nation, die zuvor Gefahr lief als „schlafender Riese“ abgestempelt zu werden. Das im Volksmund als „Sommermärchen“ betitelte Großereignis war Vorbote weiterer fußballromantischer Sommer-Highlights in den Folgejahren, in denen die Menschen auf die Straßen strömten, um die Erfolge der deutschen Nationalmannschaft zu feiern. Die Erfolgsstory fand 2014 ihren Höhepunkt als Deutschland sich die Weltmeisterschaft holte.
In Momenten wie diesen erstrahlt das ganze Land in Schwarz-Rot-Gold, Fahnenmeere bestimmen das Stadtbild deutscher Metropolen und Nationaltrikots werden zum Kassenschlager. Diese im letzten Jahrzehnt stetig ansteigende Euphoriewelle bewegte den DFB dazu, sich für die Ausrichtung der EM 2024 zu bewerben. Nun steht fest, dass Berlin, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt, Gelsenkirchen, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart die Austragungsorte einer möglichen EM in Deutschland sein werden.
Die Spielorte für die Bewerbung um die #EURO2024 stehen fest. Mehr Infos ➡https://t.co/elfJPhUplH pic.twitter.com/waP0SPXM8d
— DFB (Verband) (@DFB) September 15, 2017
Gewinnmaximierung auf Kosten der Städte
Doch so lukrativ das Projekt auch sein mag, hat jedes Märchen eine dunkle Seite. Denn die zehn Städte bewegen sich auf schmalem Eis, wenn es um die Umsetzung der UEFA-Richtlinien geht. Konflikte mit dem deutschen Grundgesetz sind dabei bereits vorprogrammiert. Sofern die Städte den Zuschlag der UEFA erhalten, müssen sie dem europäischen Fußballverband gewisse Gegenleistungen erbringen, die zumeist nicht mit dem deutschen Rechtsstaat vereinbar sind. Die UEFA ist sich ihrer Macht bewusst, ist auf Einnahmesicherung aus und setzt deswegen Ansprüche, die normalerweise nicht zumutbar sind.
Eine Stadt, die sich als Austragungsort für die EM bewirbt, muss ein Fanfest planen, durchführen und finanzieren. Der Knackpunkt ist jedoch, dass der gesamte Umsatz in die Kassen der UEFA fließt. Zudem behält sich die UEFA das Recht einer exklusiven Steuerbehandlung vor, die eine Befreiung der Mehrwertsteuer beinhaltet. Dies sind Punkte aus dem umfangreichen UEFA-Forderungskatalog, den die Städte zustimmen müssen. In den von der UEFA vorgegebenen Verpflichtungserklärungen unterzeichnen die Städte sogar, dass sie auf ihr Rücktrittsrecht verzichten.
Demonstrationsverbot und Sonderrechte
Offensichtlich greift die UEFA in demokratisch Grundrecht ein. Doch wo kein Kläger, ist auch kein Richter. Am expliziten Beispiel des Demonstrationsverbots wird gar deutlich, dass Verfassungswidrigkeit vorliegt. Rund um die Stadien in einem Umkreis von 500 Metern – also in den sogenannten „kommerziellen Zonen“ – sind die Städte dazu angehalten, Proteste gegen UEFA-Funktionäre zu unterbinden. Damit missachtet die UEFA den versammlungsrechtlichen Aspekt. Denn Versammlungen dürfen nur dann untersagt werden, wenn Gewalttätigkeiten drohen. Die UEFA schränkt mit ihrem Vorgehen aber die Versammlungsfreiheit aus kommerziellen Interessen ein.
Selbst vor der Gewaltenteilung macht die UEFA kein Halt und will selbst festlegen, ob die lokalen Gesetze zum Schutz ihrer Vermarktungsrechte genügen. Sollte dies nicht erfüllt sein, bekommt die UEFA neue Gesetze und unterläuft damit die Gewaltenteilung, welche das heilige Gut des demokratischen Verständnisses darstellt. Erstaunlich, dass viele Städte die Verstöße der UEFA nicht hinterfragen, obwohl Deutschland dafür bekannt ist, demokratische Werte bedingungslos vorzuleben. Doch auch die Schweigepflicht war Inhalt der UEFA-Forderungen, die die zehn Austragungsorte unterzeichneten.
Gegenwind aus Bremen
Einzig die Stadt Bremen weigerte sich trotz verlockendem Angebot der Unterzeichnung und erhielt vermutlich deswegen auch keinen Zuschlag von Seiten der UEFA. Bremen strich etliche UEFA-Sonderrechte und widersprach dem Demonstrationsverbot. „Wirtschaft allein kann keine Gesetze außer Kraft setzen. Wir haben eine Rechtsordnung in Deutschland, an die halten wir uns auch. Wir können an der Stelle keine Ausnahme machen, weil es zum Beispiel besonders lukrativ sein könnte. Gesetze gelten für alle“, begründete Ekkehard Siering, Staatsrat in der Bremer Wirtschaftsbehörde, gegenüber dem NDR, warum Bremen als einzige Bewerberstadt seinen Standpunkt deutlich machte, die deutsche Rechtsordnung einzuhalten.