Der 26. März 2019 ist ein schwarzer Tag für Europas Freiheit im Netz. An diesem Tag winkte das EU-Parlament die heftig umstrittene EU-Urheberrechtsreform mit hauchdünner Mehrheit durch, trotz europaweiter Proteste und einer Petition.
Was bedeutet Artikel 13 für Anwender und Kreative in der EU?
Im Video siehst du wieso Artikel 13 kein Glanzstück ist.
Emotionale Diskussion vor Abstimmung
Vor der Abstimmung zur EU-Urheberrechtsreform gab es im EU-Parlament eine hitzige Debatte um den Artikel 13 und den damit verbundenen Folgen für Europa. Die Befürworter der Reform, hier vor allem der Verhandlungsführer Axel Voss (CDU) verteidigten in der Diskussion die geplante Richtlinie mit harten Worten gegen die Opposition.
Dagegen stellte sich Julia Reda (Piratenpartei) mit einer flammenden Rede und wurde immer wieder unfreundlich von Zwischenrufen unterbrochen. Das EU-Parlament habe die Proteste mit über 200.000 Teilnehmern, die am 23. März 2019 in ganz Europa liefen, genauso ignoriert, wie die Online-Petition mit fünf Millionen Unterschriften.
Jede kritische Stimme wurde mit Beleidigungen überzogen, Gerüchte verbreitet und Kritiker als Mob bezeichnet. Zuletzt wurde den Demonstranten seitens dem CDU-Delegationsleiter Caspary sogar unterstellt bezahlt worden zu sein.
Trotz der heftigen Debatte im Vorfeld gewann die Urheberrechtsreform mit 317 Befürwortern gegen 312 Gegner äußerst knapp die meisten Stimmen. Jetzt haben die EU-Staaten zwei Jahre lang Zeit die Richtlinie umzusetzen.
Schwarzer Tag für die Netzfreiheit: Das @Europarl_DE hat die Urheberrechtsreform mit #Artikel13 und #Artikel11 abgenickt. Änderungsanträge zur Urheberrechtsreform wurden gar nicht erst zugelassen. Das finale Abstimmungsergebnis: 348 dafür, 274 dagegen #SaveYourInternet pic.twitter.com/EPPrVH7jNt
— Julia Reda (@Senficon) 26. März 2019
Artikel 13 ist ein Schlag ins Gesicht der Freiheit
Nach der unerwarteten Befürwortung für die EU-Urheberrechtsreform hagelt es massive Kritik von IT-Fachleuten und Rechtsexperten. So hatte der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke Artikel 13 im Februar analysiert und festgestellt, dass er in seiner Form kaum durchführbar sei.
Laut der Verbraucherzentrale Bundesverband VZBV habe das EU-Parlament mehrheitlich gegen die Interessen der Internetnutzer gestimmt.
Einen Tag vor der Entscheidung berichtete die FAZ über einen “Kuhhandel” zwischen Frankreich und Deutschland. Für eine Zusage bei der Gaspipeline Nord Stream 2 bekam Frankreich im Gegenzug sein strenges Urheberrecht. Einem solchen Deal widersprach Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).
Kreative und User sind die Verlierer
Die großen Verlierer der EU-Urheberrechtsreform sind alle User in Europa, kleine Kreative und Firmengründer. Wer sich zum Beispiel mit Youtube eine Karriere aufbauen möchte, der wird es wegen der verpflichtenden unausgegorenen Upload-Filter künftig schwerer haben erfolgreich zu werden.
Start-Ups sind gezwungen nach drei Jahren einen teuren Upload-Filter von einem der US-Internetkonzerne erwerben. Der normale User sieht sich künftig mit einem “gefilterten” Internet konfrontiert und wird nur das lesen können, was Politik, Rechteinhabern und Konzernen genehm ist.
Die Gewinner dagegen sind große Youtuber, Verlage, Mediengesellschaften und die mächtigen US-Onlinekonzerne.
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