Seit ein paar Tagen ist Youtube erneut wegen dem heftig umstrittenen Artikel 13 in heller Aufregung und so mancher fürchtet das Ende der größten Video-Plattform der Welt.
Ist die Aufregung berechtigt? Lassen wir Fakten sprechen.
Was bezweckt Artikel 13 mit Youtube?
Der ungeliebte Artikel 13 bedeutet eine umwälzende Reform des EU-Urheberrechts und macht Youtube, Twitter, Instagram, Facebook und andere soziale Medien für Urheberrechtsverstöße direkt verantwortlich. Zahlreiche Inhalte könnten dann wegen Verstöße gegen das Urheberrecht verschwinden und die Social Media Landschaft dauerhaft verändern.
Große Youtuber mit zehntausenden bis Millionen Abonnenten sind dem Aufruf #SafeYourInternet gefolgt und fordern ihre Fans auf, die Petition zu unterschreiben, mit der der Artikel 13 verhindert werden soll.
Ein gravierender Knackpunkt ist, dass wenn in einem Video oder Text urheberrechtliches Material enthalten ist, wird dieser Inhalt erst gar nicht hochgeladen. Indirekt findet also eine Art Zensur statt.
Viele Punkte unklar
Das EU-Parlament in Brüssel beschäftigt sich seit Februar 2018 mit Artikel 13 und wollen im Frühjahr 2019 über die Neuregelung abstimmen. Nach heftigen Protesten im März wurde eine geplante Verabschiedung des Artikels verschoben.
Noch umstrittener ist Artikel 11, der sich mit dem Leistungsschutzrecht befasst und die Frage beantworten soll, ob Google & Co. für Ausschnitte (Snippets) von Zeitungen oder Verlagshäusern einen Obolus an die Rechteinhaber zahlen sollen. In Spanien hatte dies bereits gravierende Folgen für die Verlage und Zeitungen.
Youtube wäre direkt von Artikel 13 betroffen. Der EU-Rat hatte bereits vorgeschlagen, Plattformen wie Youtube von einer Haftung freizustellen, sollen sie schon Upload-Filter verwenden.
Upload-Filter in der Kritik
Die Upload-Filter werden als sehr kritisch eingestuft, da sie unpassende Inhalte blockieren und somit die Meinungsfreiheit einschränken könnten. Die Frage steht im Raum, ob die Algorithmen der Filter zwischen Zitaten und urheberrechtlich geschützten Inhalten unterscheiden können.
Vorstellbar ist eine Schärferstellung der Upload-Filter, die dann betreffende Inhalte sperren oder sogar löschen. Besonders auf die „Lets Player“ hätte dies Auswirkungen und auf Kanäle, wie meiner die Musik für ihre Tanzvideos oder Workout-Videos nutzen.
Auf jeden Fall dürfte sich das ganze Internet mit Artikel 11 und 13 so wie wir es kennen massiv verändern. Wer selbst einen Youtube-Kanal betreibt, sollte verstärkt Musik, Grafiken etc. nutzen, die der Creative Common-Lizenz unterliegen oder auch für kommerzielle Zwecke frei nutzbar sind. Die Petition zur Verhinderung bzw. Änderung des Artikel 13 ist online abrufbar.